Thermopapier Kinderkamera: was BPA-frei sagt

„The printing paper is BPA and BPS free“, schreibt Hoppstar über das Papier seiner Druckkamera. Was dieser Satz beantwortet und was nicht: welche Regel seit 2020 für Bisphenol A in Thermopapier gilt, warum BPS der Stoff ist, nach dem man fragen sollte, was die Spielzeugrichtlinie abdeckt — und was Behörden tatsächlich an Kinderkameras beanstanden.
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Stand 30. Oktober 2026. Ausgewertet wurden vier EU-Rechtstexte im Wortlaut, die Papierangaben von VTech, Hoppstar, AgfaPhoto und myFirst und die jüngsten Meldungen zu Kinderkameras im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate.

Rechtstexte, Herstellerseiten und ein Warnsystem

Grundlage sind die Verordnung (EU) 2016/2235 zu Bisphenol A in Thermopapier, die Einstufung von BPA in der Verordnung (EU) 2016/1179, die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG und die Richtlinie (EU) 2017/898 mit dem BPA-Grenzwert für Spielzeug, jeweils im Wortlaut auf EUR-Lex. Dazu kommen die Papierangaben der Hersteller und die Meldungen in Safety Gate. Wie wir Rechtstexte und Herstellerangaben auswerten, beschreibt die Methodik.

Gemessen haben wir nichts; Labordaten zum Papier einzelner Kameras gibt es auf keiner der gelesenen Seiten. Nicht erreichbar war beim Abruf die Seite der Europäischen Chemikalienagentur zu Bisphenol S in Thermopapier, deshalb stützt sich der Abschnitt zu BPS auf den Text der Verordnung von 2016.

Thermopapier in der Kinderkamera: was der Satz „BPA and BPS free“ beantwortet

„IS THE HOPPSTAR ARTIST'S PRINTING PAPER BPA FREE?“, fragt die FAQ von Hoppstar, und antwortet: „Yes! The printing paper is BPA and BPS free.“ Kein anderer Hersteller einer Druckkamera, den wir gelesen haben, beantwortet die Frage so direkt. Der Satz ist trotzdem nur der Anfang der Antwort, die besorgte Eltern suchen.

Er sagt, welche zwei Stoffe nicht im Papier stecken sollen: Bisphenol A und Bisphenol S. Er sagt nicht, welcher Stoff stattdessen dafür sorgt, dass das Papier dort Farbe annimmt, wo der Druckkopf Wärme abgibt. Er nennt kein Prüfverfahren, keinen Messwert und keine Grenze, ab der „frei“ gilt. Und er beantwortet nicht, ob das Papier überhaupt anders geregelt ist als ein Kassenbon.

Genau diese Fragen ordnet diese Seite ein. Am Anfang steht, wie Thermopapier aufgebaut ist und warum Bisphenol A darin vorkam. Dann folgen die Regel, die seit dem 2. Januar 2020 gilt, die Frage nach dem Ersatzstoff und der Blick auf die Spielzeugrichtlinie. Am Ende steht, was die Hersteller der Kameras aus dem Vergleich der Druckkameras mit Bildern je Rolle tatsächlich angeben und was Behörden an Kinderkameras finden.

Vorweg der Befund, der beruhigen und beunruhigen kann: In den Meldungen des EU-Schnellwarnsystems zu Kinderkameras geht es nicht um Papier, sondern um Lot und Kabel.

Wie Thermopapier aufgebaut ist und warum Bisphenol A darin steckte

Wie Thermopapier funktioniert, beschreibt die Verordnung (EU) 2016/2235 in einem Satz: Es besteht aus einem Rohpapier, das mit mindestens einer Schicht beschichtet ist, die BPA enthalten kann; die Beschichtung ändert die Farbe, wenn sie Hitze ausgesetzt wird, sodass die gedruckten Zeichen erscheinen. Ein Druckkopf mit Heizpunkten zeichnet so das Bild, ganz ohne Tinte.

In Kinderkameras sitzt dieses Papier als schmale Rolle: 57 Millimeter breit und 10 Meter lang bei der KidiZoom Print Cam, 57 × 30 Millimeter beim Nachfüllpack ATP3WH von AgfaPhoto. Anders gebaut ist das Papier der myFirst Insta 20, 54 × 82 Millimeter groß, mit Polypropylen-Folie auf beiden Seiten und Papier dazwischen. VTech nennt ca. 80 Ausdrucke je Rolle; bei 10 Metern Länge sind das rechnerisch rund 12,5 Zentimeter Papier je Ausdruck.

Bei der myFirst-Rolle liegt die bedruckte Schicht also zwischen Kunststofffolien, ob sie dadurch weniger mit der Haut in Berührung kommt, sagt der Hersteller nicht. Bei den übrigen Rollen beschreiben die Hersteller keinen Aufbau; ob eine Schutzschicht über der wärmeempfindlichen Schicht liegt, bleibt offen.

Dass Bisphenol A in solchen Schichten steckte, war Anlass für ein EU-weites Verfahren: Frankreich begründete die Beschränkung mit der Handhabung von Zahlungsbelegen. Für Kinderkameras gibt es keine eigene Untersuchung; das Papier folgt demselben Prinzip wie der Kassenbon, und keiner der Hersteller nennt seinen Lieferanten.

Wie Bisphenol A eingestuft ist: Repr. 1B und H360F

Seit dem 1. März 2018 gilt die Einstufung, die die Verordnung (EU) 2016/1179 für Bisphenol A festgelegt hat. Der Stoff mit der CAS-Nummer 80-05-7 ist reproduktionstoxisch der Kategorie 1B, zusätzlich eingestuft für Reizung der Atemwege bei einmaliger Exposition, schwere Augenschäden und Sensibilisierung der Haut.

Hinter Kategorie 1B steht der Gefahrenhinweis H360F: kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Dazu kommen H335, H318 und H317. Diese Einstufung ist der Grund, warum Bisphenol A in mehreren Regelwerken auftaucht, im Chemikalienrecht ebenso wie in der Spielzeugrichtlinie, die Stoffe dieser Kategorie grundsätzlich aus Spielzeug fernhält.

Für die Frage nach dem Papier heißt die Einstufung zweierlei. Erstens ist Bisphenol A kein Stoff, bei dem nur eine Übervorsicht von Herstellern im Spiel wäre; die Gefahr ist im EU-Recht amtlich festgestellt. Zweitens sagt eine Einstufung nichts über die Menge, die beim Anfassen eines Ausdrucks auf die Haut übergeht. Das ist eine Frage der Exposition, und die bewerten die Ausschüsse der ECHA gesondert.

Wie Gefahrstoffe mit solchen Hinweisen auf Kinderprodukten gekennzeichnet werden, zeigt das Beispiel der Gefahrenhinweise in Chemiebaukästen, in denen eingestufte Stoffe bewusst enthalten sind. Beim Thermopapier einer Kamera ist das Ziel umgekehrt: Der Stoff soll gar nicht darin sein.

REACH Anhang XVII Eintrag 66: die Grenze von 0,02 Prozent seit 2020

Als Regel genügt ein Satz. Bisphenol A „darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden“, so steht es als Eintrag 66 in Anhang XVII der REACH-Verordnung. 0,02 Gewichtsprozent sind 200 Milligramm je Kilogramm Papier (eigene Umrechnung).

Den Anstoß gab Frankreich mit einem Dossier, das ein Risiko für Arbeitnehmer, in erster Linie Kassenpersonal, und für Verbraucher sah, die Zahlungsbelege handhaben. Ein Risiko bestand laut Verordnung vor allem für die ungeborenen Kinder schwangerer Arbeitnehmerinnen und Verbraucherinnen. Der Risikoausschuss der ECHA, der RAC, kam am 5. Juni 2015 zu dem Schluss, das Risiko für Verbraucher sei angemessen beherrscht, für Arbeitnehmer aber bestätigt.

Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse hielt die Beschränkung im Dezember 2015 für zweckmäßig, um die Risiken für Arbeitnehmer anzugehen. Eine Übergangsfrist von 36 Monaten setzte die Kommission, damit die Industrie umstellen konnte; Prüfmethoden zur Messung von BPA in Thermopapier gab es laut Verordnung bereits. Am 29. Januar 2016 gingen die Stellungnahmen beider Ausschüsse an die Kommission, die Verordnung datiert vom 12. Dezember 2016; zwischen Verordnung und Geltung lagen gut 3 Jahre.

Für eine Kinderkamera folgt daraus: Die Regel gilt für jedes Thermopapier, auch für Nachfüllrollen, die in der EU verkauft werden. Wer seit 2020 eine Rolle für eine Druckkamera kauft, darf darin höchstens knapp unter 0,02 Prozent BPA erwarten — unabhängig davon, ob der Hersteller „BPA-frei“ schreibt. Was die Regel nicht abdeckt, sind andere Bisphenole.

Bisphenol S: der Ersatzstoff, nach dem man fragen sollte

Schon beim Erlass der Beschränkung war klar, wohin die Industrie ausweichen würde. Erwägungsgrund 13 der Verordnung nennt Bisphenol S als den Stoff, der laut Frankreich „am wahrscheinlichsten als Ersatz infrage kommt“, und hält fest, dass BPS „möglicherweise ein ähnliches toxikologisches Profil wie BPA“ aufweist.

Gezogen hat die Kommission daraus keine Beschränkung, sondern einen Auftrag. Um zu vermeiden, dass die Wirkungen von BPA einfach durch die von BPS ersetzt werden, sollte die ECHA die Verwendung von BPS in Thermopapier überwachen und der Kommission berichten. Anders als die von BPA seien die gesundheitlichen Risiken von BPS in Thermopapier noch nicht bewertet.

Ob die EU seitdem eine eigene Regel für BPS in Thermopapier beschlossen hat, konnten wir nicht prüfen: Die ECHA-Seite zu Bisphenol S in Thermopapier war beim Abruf am 30. Oktober 2026 nicht erreichbar. In den Rechtstexten, die wir gelesen haben, steht keine Grenze für BPS.

Für besorgte Eltern ist BPS deshalb die eigentliche Frage. „BPA-frei“ allein sagt wenig, weil BPA ohnehin beschränkt ist. „BPA- und BPS-frei“, wie bei Hoppstar, schließt den naheliegenden Ersatz aus — und lässt trotzdem offen, welcher Stoff dann die Färbung übernimmt.

Wie die übrigen Hersteller dazu stehen, ist schnell gesagt. myFirst nennt BPA und BPS, lässt aber offen, worauf sich das bezieht. AgfaPhoto verweist allgemein auf REACH, was BPA abdeckt, BPS nach dem Stand der Verordnung von 2016 aber nicht. VTech nennt keinen der beiden Stoffe. Eine Antwort auf die Frage nach BPS gibt damit nur einer von vier Herstellern.

Was die Spielzeugrichtlinie zu Bisphenol A sagt und was sie offenlässt

Kinderkameras sind Spielzeug im Sinn der Richtlinie 2009/48/EG. Deren Anhang II Teil III verbietet in Nummer 3, Stoffe, die als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, „in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten“ zu verwenden. Bisphenol A fällt mit Kategorie 1B darunter.

Nummer 4 lässt Ausnahmen zu: wenn der Stoff in Konzentrationen enthalten ist, die höchstens den Grenzen für die Einstufung von Gemischen entsprechen, wenn er in keiner Form für Kinder zugänglich ist oder wenn er eigens zugelassen wurde. Ob die Nachfüllrolle einer Druckkamera eine Spielzeugkomponente ist oder ein eigenes Verbrauchsmaterial, sagen weder die Richtlinie noch die Hersteller.

Daneben gibt es einen eigenen Grenzwert. Mit der Richtlinie (EU) 2017/898 sank die zulässige Migration von Bisphenol A aus Spielzeug von 0,1 auf 0,04 mg/l herab, anzuwenden seit dem 26. November 2018. Der Wert gilt aber nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das zum In-den-Mund-Nehmen bestimmt ist. Welche Angaben die Kameras selbst tragen, zeigt der Vergleich der Kinderkameras mit ihren Altersangaben vom Warnhinweis bis zur Empfehlung.

Angegeben sind die Kinderkameras dieses Themenbereichs ab drei Jahren oder älter, und gehören nicht in den Mund, der Grenzwert greift für sie also nicht. Was der Warnhinweis bedeutet, erklärt der Hinweis zu 36 Monaten auf Spielzeugschachteln genauer; für das Papier heißt er, dass die strengste Spielzeugregel zu BPA nicht anwendbar ist.

Vergleichsmatrix: Papierart, Stoffangabe und welche Regel greift

Für fünf Papiere stellt die Matrix nebeneinander, was der Hersteller über Art und Stoffe sagt und welche der beiden BPA-Regeln greift. REACH Eintrag 66 gilt für jedes Thermopapier, der Grenzwert der Anlage C nur für Spielzeug unter 36 Monaten oder zum In-den-Mund-Nehmen.

Fünf Papiere, zwei BPA-RegelnPapierPapierart laut HerstellerAngabe zu StoffenREACH Eintrag 66Anlage C, 0,04 mg/lVTech Print CamThermopapier, 57 mm × 10 mkeinegiltnein, 4–12 JahreHoppstar ArtistThermopapier, Foto 8 × 5 cmBPA- und BPS-freigiltnein, ab 5 JahrenAgfaPhoto ATP3WHThermopapier, 57 × 30 mm„Reach-Zertifizierung“giltnein, 3–9 JahremyFirst Insta 20Thermo, PP-Folie, Papier, PPBPA-/BPS-frei, Bezug offengiltnein, 5–12 JahreFujifilm instaxSofortbildfilmkeinenein, kein Thermopapierkeine AltersangabeREACH Eintrag 66: BPA in Thermopapier unter 0,02 Gew.-% seit 2. Januar 2020. Anlage C: 0,04 mg/l nur unter 36 Monaten oder für den Mund.
Vergleichsmatrix, eigene Darstellung nach EUR-Lex (Verordnung 2016/2235, Richtlinie 2017/898) und den Angaben von Fujifilm, myFirst, AgfaPhoto, Hoppstar und VTech; abgerufen am 30. Oktober 2026.

Zwei Spalten fallen auf. In der Spalte zu REACH steht viermal „gilt“: Für alle vier Thermopapiere ist die BPA-Grenze verbindlich, egal was der Hersteller schreibt. In der Spalte zur Anlage C steht fünfmal „nein“ oder keine Angabe, weil keine der Kameras für Kinder unter drei Jahren gedacht ist.

Nur in der Spalte dazwischen unterscheiden sich die Hersteller. Hoppstar nennt zwei Stoffe, myFirst nennt dieselben zwei ohne klaren Bezug, AgfaPhoto verweist auf REACH, VTech schweigt. Für den Film der instax spielt die Thermopapier-Regel keine Rolle.

Was VTech, Hoppstar, AgfaPhoto und myFirst zum Papier angeben

Hoppstar ist am deutlichsten. Produktseite wie FAQ der Artist versichern, das Druckpapier sei „BPA and BPS free“. Ein Prüfbericht oder ein Messwert steht nicht dabei, und welcher Stoff die Färbung übernimmt, schreibt Hoppstar nicht.

Bei myFirst stehen zur Insta 20 zwei englische Formeln, BPA- und BPS-frei sowie ungiftige Materialien. Ob das für das Gehäuse, das Papier oder beides gilt, bleibt offen. Dafür beschreibt myFirst als einziger Hersteller den Aufbau des Papiers: drei Schichten mit Polypropylen-Folie außen.

Bei AgfaPhoto steht auf der Seite des Nachfüllpacks ATP3WH als Eigenschaft eine „Reach-Zertifizierung“, und zur Instant Cam heißt es, das Drucken ohne Tinte sei sicher für das Kind. Was diese Zertifizierung umfasst und wer sie ausgestellt hat, nennt AgfaPhoto nicht. VTech nennt für die Print Cam und ihr Papier gar keinen Stoff, nur Maß und Ausdrucke je Rolle.

Gemeinsam ist allen vier: Kein Hersteller nennt den Farbentwickler, den er verwendet, und keiner verlinkt eine Prüfung. Unterschiedlich ist, wie viel die Angaben versprechen, nicht, wie viel sie belegen.

Auch bei den Formaten unterscheiden sich die Papiere. Die Artist druckt laut Hoppstar ein Foto von ca. 8 × 5 Zentimetern, die Realikids Instant Cam laut AgfaPhoto 5,7 × 10 Zentimeter, und die Insta 20 bedruckt von ihrem 54 × 82 Millimeter großen Papier eine Fläche von 54 × 72 Millimetern. Je größer der Ausdruck, desto mehr beschichtete Fläche nimmt ein Kind in die Hand.

Was Safety Gate an Kinderkameras beanstandet: Lot und Kabel, nicht Papier

Eine Suche nach „children camera“ im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate ergab am 30. Oktober 2026 16 Treffer. Acht der jüngsten Meldungen betreffen Kinder- und Spielzeugkameras und stammen aus der Zeit von März 2025 bis Oktober 2026, alle wurden von Schweden gemeldet, und in keiner geht es um Papier, BPA oder BPS.

Beanstandet wurden stattdessen Lötstellen und Kabel. Die Meldung SR/03005/26 vom 20. Oktober 2026 betrifft eine Spielzeugkamera mit USB-Kabel: Das Lot enthielt bis zu 68,6 Prozent Blei und 0,3 Prozent Cadmium, das Kabel 3,78 Prozent DEHP, 2,32 Prozent DBP und 0,25 Prozent kurzkettige Chlorparaffine. Gegen die RoHS-Richtlinie und die POP-Verordnung verstieß die Kamera laut Meldung.

Dasselbe Muster zeigen die übrigen sieben. Blei im Lot bis 76 Prozent (SR/03154/25), bis 36,9 Prozent (SR/02920/26) und bis 19,1 Prozent (SR/02444/25), Cadmium bis 0,57 Prozent (SR/04167/25) und 0,38 Prozent (SR/04422/25), im Kabel DEHP bis 8,7 Prozent (SR/02891/26). Bei allen acht war die Maßnahme freiwillig, bei SR/03154/25 zusätzlich verpflichtend. Zwei Meldungen nennen die Marke Rivgot, die übrigen keine.

Zwei Meldungen nennen auch die übrigen Kabelwerte. In SR/02891/26 enthielt das Kabel neben 8,7 Prozent DEHP auch 0,23 Prozent DBP und 2,05 Prozent kurzkettige Chlorparaffine, das Lot bis zu 0,47 Prozent Blei. In SR/01073/25 vom 20. März 2025 waren es 0,42 Prozent DEHP, 1,6 Prozent DBP, 0,34 Prozent Blei und 1,7 Prozent kurzkettige Chlorparaffine; DEHP und DBP stellen laut Meldung ein Risiko für Gesundheit und Umwelt dar.

Für Eltern verschiebt das die Sorge. Die Stoffe, die Behörden an Kinderkameras tatsächlich finden, stecken in Kabeln, die Kinder in die Hand nehmen, und im Inneren der Elektronik. Keine der Meldungen betrifft eine Marke aus unseren Vergleichen; sechs nennen keine Marke, zwei die Marke Rivgot.

Umgang mit Ausdrucken: was sich aus den Regeln ableiten lässt

Eine Behördenempfehlung zum Umgang mit Ausdrucken aus Kinderkameras haben wir nicht gefunden. Aus den Begründungen der Regeln lassen sich aber drei Punkte ableiten, die wir als eigene Einordnung kennzeichnen.

Erstens die Haut. Begründet ist die BPA-Beschränkung mit der Aufnahme über die Haut beim häufigen Handhaben von Belegen, der Risikoausschuss berechnete dafür eigens einen Wert für die dermale Exposition. Ein Kind, das gelegentlich einen Ausdruck in die Hand nimmt, ist nicht mit Kassenpersonal vergleichbar, das den ganzen Tag Belege anfasst. Händewaschen nach einer langen Druck- und Bastelstunde ist trotzdem keine schlechte Gewohnheit.

Zweitens der Mund. Der Spielzeug-Grenzwert von 0,04 mg/l ist aus der Annahme abgeleitet, dass ein Kind von 10 Kilogramm Spielzeug täglich 3 Stunden im Mund hat, mit 10 Quadratzentimetern Oberfläche. Ausdrucke sind dafür nicht gemacht, und gerade jüngere Geschwister sollten sie nicht in den Mund nehmen.

Zum Vergleich mit den Annahmen der Richtlinie eine eigene Rechnung: Ein Blatt der Insta 20 misst 54 × 82 Millimeter, gut 44 Quadratzentimeter, und damit mehr als das Vierfache der 10 Quadratzentimeter, die die Richtlinie als in den Mund genommene Fläche ansetzt. Übertragbar ist der Grenzwert dadurch nicht, er misst Migration aus Spielzeug und nicht aus Papier; die Zahl zeigt nur, dass ein Ausdruck keine kleine Fläche ist.

Drittens die Menge. Wer viel druckt, fasst viel Papier an. Die Print Cam von VTech lässt die Ausdrucke pro Tag begrenzen; bei den anderen Kameras bleibt die Menge eine Frage der Absprache. Wie viele Bilder eine Rolle hergibt, steht im Vergleich der Druckkameras; wer auf Ausdrucke ganz verzichten will, findet im Vergleich der Kameras ohne Spiele und ohne Drucker Modelle mit echten Sensorwerten.

Was offen ist: BPS-Überwachung, Grenzwerte und neue Regeln

Zwei Texte kündigen selbst an, dass sie nicht das letzte Wort sind. Die Verordnung von 2016 beauftragte die ECHA, die Verwendung von BPS in Thermopapier zu überwachen, damit die Kommission über eine Beschränkung entscheiden kann. Die Richtlinie von 2017 hält fest, der Grenzwert für BPA in Spielzeug müsse möglicherweise überprüft werden, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen.

Was daraus bis Oktober 2026 wurde, beantworten die gelesenen Texte nicht. Erreichbar war die ECHA-Seite nicht, und über eine neue EU-Spielzeugverordnung haben wir nur Berichte über eine Einigung gefunden, nicht den beschlossenen Wortlaut im Amtsblatt. Wir nehmen deshalb keine Zahl und kein Datum aus diesen Berichten auf.

Für den Kauf heute folgt daraus eine nüchterne Haltung. Sicher ist die BPA-Grenze von 0,02 Prozent für jedes Thermopapier. Offen ist, welche Bisphenole oder anderen Stoffe stattdessen verwendet werden und wie sie künftig geregelt sind. Wer kein Risiko eingehen will, wählt eine Kamera ohne Druckfunktion oder einen Hersteller, der auch BPS ausdrücklich ausschließt.

Ändert sich die Rechtslage, passen wir diese Seite an. Hinweise auf neue Texte nehmen wir unter Korrekturen und Hinweise für die nächste Fassung entgegen.

Fünf Sätze aus EU-Texten im Wortlaut

Aus der Verordnung (EU) 2016/2235, Anhang: Bisphenol A „darf in Thermopapier in einer Konzentration von ≥ 0,02 Gew.-% nach dem 2. Januar 2020 nicht in Verkehr gebracht werden.“

Aus derselben Verordnung, Erwägungsgrund 2: Die Beschichtung „ändert die Farbe, wenn sie Hitze ausgesetzt wird, sodass die gedruckten Zeichen erscheinen.“ Erwägungsgrund 13 über Bisphenol S: Es habe „möglicherweise ein ähnliches toxikologisches Profil wie BPA“.

Aus der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Anhang II Teil III Nummer 3: CMR-Stoffe der Kategorie 1A, 1B oder 2 dürfen „in Spielzeug, in Spielzeugkomponenten oder in aufgrund ihrer Mikrostruktur unterscheidbaren Spielzeugkomponenten nicht verwendet werden.“

Aus der Richtlinie (EU) 2017/898, Artikel 1: Für Bisphenol A gelten „0,04 mg/l (Migrationsgrenzwert)“. Aus Erwägungsgrund 9: Falls neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, müsse der Grenzwert „möglichweise überprüft werden“ — so steht es, mit dem Tippfehler, im Amtsblatt.

Alle übrigen Fragen rund um Kinderkameras, von der Altersangabe bis zum Speicher, bündelt die Themenseite zu Kinderkameras mit allen Vergleichen.

Wo diese Einordnung aufhört

Keine Messung. Wir haben kein Papier untersucht; ob die Angaben der Hersteller stimmen, lässt sich nur im Labor prüfen.

BPS-Stand unvollständig. Die ECHA-Seite zu BPS war nicht erreichbar, eine mögliche spätere Regel zu BPS ist hier deshalb nicht berücksichtigt.

Safety Gate als Stichprobe. Ausgewertet sind die acht jüngsten Kamera-Treffer einer Stichwortsuche, nicht alle Meldungen zu Spielzeug mit Elektronik.

Fragen zum Thermopapier in Kinderkameras

Ist Thermopapier für Kinder gefährlich?

Geregelt ist vor allem Bisphenol A: Seit dem 2. Januar 2020 darf Thermopapier in der EU nicht mit 0,02 Gewichtsprozent BPA oder mehr in Verkehr gebracht werden. Der Risikoausschuss der ECHA sah das Risiko für Verbraucher als beherrscht an, für Kassenpersonal nicht. Für Kinderkameras gibt es keine eigene Bewertung.

Was bedeutet BPA-frei bei Thermopapier?

Dass in der wärmeempfindlichen Schicht kein Bisphenol A steckt. Welcher Stoff dort stattdessen für die Färbung sorgt, sagt die Angabe nicht. Die EU-Verordnung von 2016 nannte Bisphenol S als wahrscheinlichsten Ersatz und als Stoff mit möglicherweise ähnlichem toxikologischem Profil.

Ist das Papier der Hoppstar Artist BPA-frei?

Laut Hoppstar ja: Das Druckpapier sei „BPA and BPS free“, so steht es auf Produktseite und in der FAQ. Unter den vier Herstellern von Druckkameras in unserem Vergleich bezieht nur Hoppstar beide Stoffe eindeutig auf das Papier.

Was ist Bisphenol S?

Ein Bisphenol, das nach dem BPA-Verbot als Ersatz in Thermopapier infrage kommt. Die Verordnung (EU) 2016/2235 hielt fest, BPS könne ein ähnliches toxikologisches Profil wie BPA haben, seine Risiken in Thermopapier seien noch nicht bewertet, und beauftragte die ECHA, die Verwendung zu überwachen.

Gilt die Spielzeugrichtlinie für das Papier einer Kinderkamera?

Für die Kamera ja, für das Nachfüllpapier ist es offen. Die Richtlinie 2009/48/EG verbietet CMR-Stoffe in Spielzeug und Spielzeugkomponenten mit Ausnahmen. Ob eine Papierrolle zum Nachkaufen eine Spielzeugkomponente ist, sagen weder Richtlinie noch Hersteller.

Welcher Grenzwert gilt für Bisphenol A in Spielzeug?

Seit dem 26. November 2018 ein Migrationsgrenzwert von 0,04 mg/l, festgelegt mit der Richtlinie (EU) 2017/898. Er gilt nur für Spielzeug für Kinder unter 36 Monaten und für Spielzeug, das in den Mund genommen werden soll — Kinderkameras ab drei oder vier Jahren fallen nicht darunter.

Wie ist Bisphenol A eingestuft?

Nach der Verordnung (EU) 2016/1179 seit dem 1. März 2018 als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B mit dem Gefahrenhinweis H360F (kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen), dazu als augenschädigend, hautsensibilisierend und mit Reizung der Atemwege bei einmaliger Exposition.

Gab es Rückrufe von Kinderkameras wegen des Papiers?

In Safety Gate fanden wir keine. Die acht jüngsten Meldungen zu Kinder- und Spielzeugkameras von März 2025 bis Oktober 2026 kamen alle aus Schweden und betrafen Lötstellen mit Blei oder Cadmium und Kabel mit Phthalaten oder kurzkettigen Chlorparaffinen, nicht das Papier.

Woraus besteht das Papier der myFirst Insta 20?

Laut myFirst aus drei Schichten: oben Polypropylen-Folie, in der Mitte Papier, unten wieder Polypropylen-Folie, im Format 54 × 82 Millimeter. Die Angabe „BPA and BPS-free“ steht auf derselben Seite, ohne Bezug auf Gehäuse oder Papier.

Was sagt VTech zum Thermopapier der KidiZoom Print Cam?

Zu den Stoffen nichts. Die Seiten zur Print Cam und zum Nachfüllpapier nennen das Maß von 57 Millimetern Breite und 10 Metern Länge und ca. 80 Ausdrucke je Rolle, aber keine Angabe zu BPA, BPS oder anderen Farbentwicklern.

EU-Rechtstexte, Safety Gate und Herstellerseiten

  1. 01EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/2235, Bisphenol A in Thermopapier (REACH Anhang XVII Eintrag 66) · abgerufen 30.10.2026
  2. 02EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/1179, Einstufung von Bisphenol A nach CLP · abgerufen 30.10.2026
  3. 03EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2017/898, Grenzwert für Bisphenol A in Spielzeug · abgerufen 30.10.2026
  4. 04EUR-Lex: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, Anhang II Teil III · abgerufen 30.10.2026
  5. 05Safety Gate: Meldung SR/03005/26, Spielzeugkamera mit Blei, Cadmium und Phthalaten · abgerufen 30.10.2026
  6. 06Hoppstar: FAQ zum Druckpapier der Artist · abgerufen 30.10.2026
  7. 07myFirst US: Insta 20, Papierspezifikation · abgerufen 30.10.2026
  8. 08AgfaPhoto: Thermopapierrollen ATP3WH · abgerufen 30.10.2026
  9. 09VTech: KidiZoom Print Cam Thermopapier · abgerufen 30.10.2026

Welche Quellen dieses Portal verwendet

Stand dieser Einordnung

  1. Ersterstellung: REACH-Eintrag 66 zu Bisphenol A in Thermopapier, CLP-Einstufung, Spielzeugrichtlinie und BPA-Grenzwert 0,04 mg/l im Wortlaut, Papierangaben von vier Kamera-Herstellern und acht Safety-Gate-Meldungen zu Kinderkameras ausgewertet.

Wie Korrekturen gehandhabt werden