Bereich
Bewegung und Draußen
Was in Bewegung bringt: Garten- und Hofgeräte, Fahrzeuge und Rollendes, Klettern und Schaukeln, Sport im Innenraum und Ausrüstung für draußen.
- KinderscooterRoller und Scooter: Lenkerhöhe und Verstellbereich, Rollendurchmesser und Härte, Bremsart, zulässiges Gesamtgewicht und Klappmechanik.7 Beiträge
- KindertrampolineTrampoline für Garten und Innenraum: Sprungfläche, zulässiges Gewicht, Ausführung von Netz und Randabdeckung sowie die Norm, auf die sich der Hersteller beruft.7 Beiträge
- InlineskatesInliner und Rollschuhe für Kinder: Verstellbereich in Millimetern statt Schuhgrößen, Rollen und Bremse, Schutzausrüstung mit ihrer Norm und was nach dem Kauf getauscht werden muss.7 Beiträge
Jedes Thema führt eine Übersicht, die das Feld auszählt, und daneben Vergleiche und Ratgeber zu je einer Frage. Wer lieber alles auf einer Seite sieht — auch aus den anderen Bereichen —, findet es unter Alle Beiträge.
Wonach dieser Bereich sortiert
Geräte, auf denen Kinder stehen, rollen oder springen, tragen mehrere Obergrenzen zugleich: eine Altersangabe, ein zulässiges Benutzergewicht, einen Verstellbereich und manchmal eine empfohlene Körpergröße. Sie laufen nicht gemeinsam aus, und die bekannteste von ihnen ist meist die unbrauchbarste.
Für Kinderroller haben wir das durchgerechnet: Von 64 möglichen Angaben über sechzehn Datenblätter sind 34 belegt, und bei 13 von 16 Geräten endet die oberste Lenkerhöhe zuerst — nicht das Alter und nicht die Belastbarkeit. Neun der vierzehn veröffentlichten Belastbarkeitswerte lauten exakt 100 Kilogramm, weil dort der Anwendungsbereich einer Norm endet und nicht, weil dort ein Kind aufhört zu passen.
Dieser Bereich sortiert deshalb nach der Angabe, die eine Nutzungsdauer tatsächlich beendet, und sagt bei jeder Zahl dazu, woher sie stammt.
Wie eine Seite in diesem Bereich entsteht
Erhoben werden Herstellerdatenblätter und Handelsdatenfelder, und jede Maßangabe wird auf eine Einheit gebracht. Das ist hier keine Formalie: Eine Radgröße von „205“ meint Millimeter, eine von „12“ meint Zoll — und 205 mm gehören zu einem kleineren Rad als 12 Zoll. Wo wir umrechnen, steht der Faktor dabei.
Regelwerke werden getrennt behandelt. Das Produktrecht sagt, ob ein Gerät als Spielzeug oder als Sportgerät gilt; das Straßenverkehrsrecht sagt, wo damit gefahren werden darf. Beide zitieren wir im Wortlaut. Ein Beispiel dafür, warum das nötig ist: Die viel zitierte Altersregel für Gehwege steht in § 2 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Ordnung und gilt ihrem Wortlaut nach „mit Fahrrädern“ — für Roller also nicht.
Was ein Gerät im Betrieb braucht, steht oft nicht auf der Produktseite, sondern in dem gedruckten Heft, das im Karton liegt. Diese Hefte haben wir gelesen, und in zweien standen Einstellschritte, Prüflisten und Wartungsintervalle, die im Netz nirgends auftauchen.
Was in diesem Bereich nicht steht
Keine Fahrversuche. Wir sind keinen dieser Roller gefahren. Über Bremsweg, Kippstabilität und Rollwiderstand veröffentlicht kein Hersteller des geprüften Feldes eine Zahl, und wir messen nicht selbst.
Keine Rechtsberatung. Wir geben Vorschriften im Wortlaut wieder und nennen die Fundstelle. Ob ein bestimmtes Gerät unter eine bestimmte Nummer des Anhangs fällt, entscheidet im Streitfall eine Behörde oder ein Gericht.
Keine Unfallzahlen ohne Quelle. Eine nach Fortbewegungsmittel getrennte Statistik für Rollerunfälle im Kindesalter haben wir nicht gefunden — und eine ungenaue Zahl ist an dieser Stelle schlechter als keine.
Keine E-Scooter. Elektrisch betriebene Fahrzeuge fallen unter ein eigenes Produktrecht und ein eigenes Verkehrsrecht. Sie sind nicht Gegenstand dieses Bereichs.
Was als Nächstes dazukommt
Ausgearbeitet sind beide Themen dieses Bereichs: Kinderscooter und Kindertrampoline mit je sieben Seiten, einer Übersicht, drei Vergleichen und drei Ratgebern.
Bei Trampolinen hat sich dieselbe Frage wie bei den Rollern als die entscheidende erwiesen: was eine Norm prüft. Die EN 71-14 prüft das Gerät, nicht das Springen; sie beschreibt Trampoline für eine Person zur Zeit, und die meisten Unfälle entstehen, wenn mehrere gleichzeitig springen. Bestehende Seiten werden überarbeitet, wenn sich eine Norm ändert — bei Trampolinen zuletzt mit der DIN EN 71-14 vom Dezember 2025.
Wie dieses Portal arbeitet
Die Regeln gelten für alle drei Bereiche gleich. Wie erhoben, gerechnet und gewichtet wird, steht in unserer Methodik. Welche Quellen infrage kommen und welche nicht, steht in der Übersicht zu den Quellen. Was wir über uns selbst festgelegt haben, steht in der Redaktionsrichtlinie, und wie dieses Angebot Geld verdient, im Hinweis zur Finanzierung.
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